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Im "Heidekraut" kaum zu erkennen -
Nahaufnahme der Heidekraut-Bunteule
Nahaufnahme der Heidekraut-Bunteule
Gut getarnte Raupe der Heidekraut-Bunteule
Lebensraum der Heidekraut-Bunteule |
Heidekraut-Bunteule (Anarta myrtilli)
1. Allgemeines - 2. Kennzeichen - 3. Größe - 4. Lebensraum - 5. Entwicklung - 6. Futterpflanzen - 7. Verbreitung - 8. Gefährdung und Schutz ![]() Die Heidekraut-Bunteule gehört zur Familie der Eulenfalter (Noctuidae) - auch kurz Eulen genannt. Anders als die meisten übrigen Vertreter dieser Familie sind die Falter vorwiegend tagaktiv. Gelegentlich fliegen sie aber auch nachts an künstliche Lichtquellen. Falter wie Raupen sind durch ihre kontrastreiche Färbung und Musterung in ihren Lebensräumen und dort an ihren Nahrungspflanzen ausgezeichnet getarnt. Die Falter sind im "Heidekraut" kaum zu entdecken. Die Vorderflügel sind in ihrer Grundfärbung braun bis rotbraun mit weißen, gelben und schwarzen Zeichnungen. Die Hinterflügel sind gelb mit breiter, schwarzer Saumbinde. Die Raupen erreichen etwa 25 Millimeter Länge. Die Falter sind für Eulen mit Flügelspannweiten zwischen 20 und 22 Millimeter vergleichsweise klein. Die Schmetterlinge leben an feuchten und trockenen Standorten der Besenheide (Calluna vulgaris) - so genannten Zwergstrauchheiden. Dazu gehören Ausprägungen auf Sand ("Sandheiden") ebenso wie so genannte "Moorheiden" auf trocken gelegten und abgetorften Moorflächen. Aber auch offene naturnahe Hochmoore werden besiedelt.
Die Falter saugen vorwiegend an den Blüten der Besenheide aber auch an anderen Heidekrautgewächsen. Die Raupen fressen fast ausschließlich an Besenheide und sind an dieser Pflanze durch ihre markante Färbung kaum zu finden. In Deutschland sind die Schmetterlinge vor allem in kühleren Lagen wie in Norddeutschland, in den Mittelgebirgen und im Alpenvorland verbreitet. Dort sind sie in vielen Gegenden nicht selten, jedoch ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Die Heidekraut-Bunteule gilt in Deutschland als nicht gefährdet. Sie ist aber nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Deutschlandweit und in Niedersachsen wird die Art auf der Vorwarnliste geführt. Dabei handelt es sich um eine Liste von Arten, für die eine Einstufung als gefährdete Spezies wahrscheinlich ist. Wenn die bestandesreduzierenden Faktoren bestehen bleiben, wird mittelfristig die Aufnahme in die Roten Listen mit mindestens der Kategorie "gefährdet" (= RL 3) erwogen. Zusammengestellt von Elke Freese |